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Anschlussbahnstudie 2014_ePaper

Referenzsystem 7 Neue Finanzierungsformen Problemstellung/Ausgangslage Finanzierungsfragen aus AB-Unternehmersicht Die AB-Förderung ist starr organisiert und nicht genügend auf die Erfordernisse des AB-Unternehmen abgestimmt. AB-Investitionen sind Langfristmaßnahmen; Logistikkonzepte sind oft nur mittelfristig planbar Zur Steigerung der Förderwürdigkeit und Mittelersparnis werden nur Mindesterfordernisse geplant Finanzierungsfragen aus Sicht der Förderstelle Förderprogramm umfasst lediglich einen Teilbereich der Mittelerfordernisse; der Katalog der förderbaren Investitionen oft nicht aus-reichend flexibel Förderstelle kann das AB-Unternehmen vertraglich verpflichten, hat aber keinen Einfluss auf EVU- oder EIU-Strategie Die Förderstelle kann Erhaltungskosten nicht fördern Finanzierungsfragen aus EIU-Sicht EIU verrechnet dem AB-Unternehmer alle Kosten der Errichtung der Anschlussstelle EIU verrechnet dem AB-Unternehmer pauschal Kosten aus Betriebsführung und Erhaltung der Anschlussstelle EIU stattet aus Kostensicht die Anschluss-stelle nur mit Mindesterfordernissen aus (z. B. schlüsselgesperrte Weichen im ferngesteuerten Bahnhof) EIU trifft Einsparungen bei Infrastruktur ohne Rücksicht auf AB-Erfordernisse (z. B. Rückbau von Bf-Gleisen oder Weichen) EIU schreibt Art und Lage der Anschlussstelle vor; kein Mitspracherecht von EVU bzw. von AB-Unternehmen Auswirkungen Art der Förderung erschwert Kalkulation; Planungen und förderbare Kostenarten können sich bei Realisierungsbeginn aufgrund der Anforderungen bereits anders darstellen Gefahr von Fehlinvestitionen besteht durch Marktentwicklungen, geänderte EVU-Strategien, ungewisse EIU-Politik Falsche Einsparungen bei Errichtungskosten erhöhen ggf. laufende Kosten (z. B. hoher Verschubaufwand, keine Bündelungsmöglichkeit, höhere Erhaltungskosten udgl.) Investitionen in kostensparenende, effizienz- und qualitätssteigernde Investitionen unterbleiben; es wird in alte, ggf. ineffiziente, dafür aber förderbare Systeme investiert Maßnahmen von EVU oder EIU können die Wirtschaftlichkeit geförderter Projekte gefährden Erhaltung unterbleibt bis Ersatzinvestitionen notwendig werden oder AB stillgelegt wird; unwirtschaftliche Vorgehensweise wird indirekt unterstützt Zu den Kosten der eigentlichen Anschlussstelle kommen ggf. hohe Kosten für Umbau der Sicherungsanlage Fehlende Kostenorientierung, keine Kostennachweise und eine Ungleichbehandlung der AB-Unternehmen im Vergleich zu Ladegleiskunden Bedienkosten steigen; Trassenprobleme entstehen; die Erstellung marktkonformer Produkte für das EVU wird erschwert AB nur eingeschränkt nutzbar oder zusätzliche Invest-Erfordernisse durch AB-Unternehmen notwendig Fehlende Rücksichtnahme auf effiziente Bedienmöglichkeiten treiben Bedienkosten nach oben; Sicherheitsauflagen entsprechen nicht dem Stand der Technik Lösungsansatz Reform der AB-Förderung in Richtung Beschleunigung, Einbindung aller Beteiligten, Flexibilisierung; bedarfsorientierte Überarbeitung der Förderkriterien Low-Cost-Lösungen im Zusammenhang mit Logistikkonzepten prüfen und AB-Anlagen bedarfsorientiert planen, z. B. statt neuer Gleise werksinterne Lösung mit kombiniertem Verkehr Gesamtkostenbetrachtung für Errichtung und Erhaltung sowohl bei Investitionsplanung als auch bei Förderpolitik erforderlich Anpassung des Förderkatalogs an innovative Lösungen (z. B. im IT- und Kommunikationsbereich; nicht schienengebundene Lösungen wenn, sie die AB-Nutzung steigern etc.) Die Einbindung von EIU und EVU ist ggf. auch hinsichtlich der vertraglichen Regelungen erforderlich Förderung auch im Bereich der Erhaltung kann ggf. Fördermittel für Investitionen einsparen Kosten aus unabwendbaren Infrastrukturerfordernissen in die Förderpolitik aufzunehmen System auf Basis echter Kosten oder Behandlung der AB-Kunden wie Ladegleiskunden durch kostenlose Bereitstellung der EIU-Anschlussstelle Anschlussstelle muss Streckenstandard entsprechen, in einem Bf mit fernbedienten Weichen muss auch die AB-Weiche fern-bedient sein Insbesondere bei laufenden Förderverträgen, müssen Anlagen zur marktkonformen AB-Bedienung bestehen bleiben Reform der Regulative betreffend Anschlussstelle, Besicherung, Betriebsführung erforderlich; Mitsprache des AB-Unternehmers erforderlich


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