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Anschlussbahnstudie 2014_ePaper

Referenzsystem 6 Neue Betriebsführungsformen Thesen In der Logistik sind Zusatzdienstleistungen, gegenseitige Servicierungen und multifunktionell eingesetzte Mitarbeiter bereits Standard, nicht jedoch beim Schienengüterverkehr. Die Preisgestaltung des EVU nimmt auf tatsächliche Abläufe ungenügend Rücksicht und gestattet daher nicht, Optimierungen in der Preisbildung nachzuvollziehen. Starre Abläufe in der Bedienung anstelle bedarfsorientierter Abläufe sind ein schwerer Wettbewerbsnachteil gegenüber der Straße. Flexibilisierung und stärkere Bündelung sind durch erhöhten Planungsaufwand und stärkere Zusammenarbeit möglich. Die Zusammenarbeit mit EIU ist tlw. noch zu stark formalisiert und bürokratisch strukturiert, der Dienstleistungscharakter kommt zu kurz. Ziele Gegenseitige Servicierung durch Einsatz multifunktionaler Mitarbeiter erhöhen. Kalkulation prozess- und kostenorientierter gestalten und die Zusammenarbeit von Produktion, Vertrieb und Controlling intensivieren. Die Beihilfe im Einzelwagenverkehr sollte in reformierter Form den Verkehren, für die sie gezahlt wird, prozessorientiert zugeschieden werden. Eine Steigerung der Kapazitätsauslastung ist der wesentliche Schlüssel zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Schlussfolgerung Eine Aufwertung dispositiver, logistischer Planungskompetenz bringt vermutlich weit mehr Potenzial als sie an Kosten verursacht. Angebotsattraktivierung und Mengensteigerung sind in einem System mit hoher Kostenremanenz die wesentlichen Stellhebel zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Neue Betriebsführungs- und Produktionsformen z. B. auch im Einzelwagenverkehr können neue Angebote ermöglichen. Mit den gegenwärtigen Aufgabenteilungen ist eine nachhaltige Reform nicht umsetzbar, hier sind Restrukturierungen erforderlich. Vorgehen Einführung unternehmensübergreifender, regionaler bzw. lokaler Koordinatoren für die Bahnlogistik, z. B. Aufwertung der Verschubkoordinatoren zu echten Disponenten. Aufbau und Förderung von regionalen Kooperationsvereinbarungen. Operative Bedienregelungen wie Besicherungsvereinbarung und ABBV aufeinander abstimmen und gemeinsam festlegen. Etablierung einer neutralen Instanz zur Koordination von unternehmensübergreifenden Kooperationen und zur Schlichtung von Streitigkeiten.


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