3. Anschlussbahngliederung nach Typen

Anschlussbahnstudie 2014_ePaper

3. Anschlussbahngliederung nach Typen 3.1 AB mit Eigenbetrieb 3.1.1 AB mit Eigenbetrieb mit Triebfahrzeugen oder Zweiwegfahrzeugen AB mit Eigenbetrieb gibt es -> für werksinterne Verkehre, -> wenn Ladestellen nicht mit EVU-Triebfahrzeug erreichbar sind, -> wenn Wagenvorreihungen notwendig werden (z. B. Wagendisposition) und/oder -> wenn Empfangs- und/oder Versandaufkommen von/nach verschiedenen Bahnhöfen unterschiedliche Wagenbehandlung erfordert. AB-Eigenbetrieb stellt hohe Anforderungen an Sicherheit und Betrieb. Bei Eigenbetrieb bedient das EVU meist nur bis oder ab der Wagenübergabestelle, die nicht mit der Ladestelle ident ist. Je nach Aufkommen kann die Wagenübergabestelle aus mehreren Gleisen bestehen und einem Vorbahnhof gleichkommen. Es gibt auch Mischformen, wie z. B.: -> Einige AB-Unternehmen haben für den AB-Betrieb eigene Werksbahnen. -> Lokomotiven einer Werksbahn dürfen ggf. in den Bf übergehen, holen Garnituren von dort ab oder überstellen sie dorthin. -> Lokomotiven des EVU bedienen trotz AB-Eigenbetrieb auch innerhalb der AB. -> AB haben ihren AB-Betrieb einem EVU übertragen. Formal erfolgen die Tätigkeiten innerhalb der AB nicht im Rahmen des Beförderungsvertrags, sondern als gesonderte Dienstleistung vor oder nach dem Beförderungsvertrag. 3.1.2 AB mit Eigenbetrieb mittels sonstiger Verschubeinrichtungen Ziel im Eisenbahnverkehr muss es sein, Verkehre zu bündeln. Um z. B. Schüttgüter verladen zu können, müssen die Wagen unter einer Füllvorrichtung (Verladeanlage, Kranstation etc.) während des Füllvorgangs bewegt werden. Auch aus vielen anderen Gründen kann Bewegen der Wagen im Bereich der Ladestelle erforderlich sein. Sonstige Verschubeinrichtungen können sein: -> Seilspillanlagen -> Straßenfahrzeuge udgl. Sie ermöglichen das selbstständige Rangieren und somit eine flexible und effiziente Be- und/oder Entladung von Wagen ohne EVU.


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